Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Seite 4 von 45 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.748 II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen