Dazu hat das Rechtsamt der GEF der Beschwerdeführerin im Anschluss erneut eine Frist eingeräumt. Zum in der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 8. August 2019 sinngemäss gestellten Ausstandsgesuch stellte das Rechtsamt der GEF klar, dass die stellvertretende Generalsekretärin, Frau Eveline Zurbriggen, im vorliegenden Beschwerdeverfahren bereits im Ausstand ist und kein Möglichkeit zur Einflussnahme hat. 11. In der Replik vom 22. August 2019 bestätigt die Beschwerdeführerin die in der Beschwerde vom 6. Mai 2019 gestellten Rechtsbegehren und hält an ihren bisherigen Ausführungen fest.