- in den Evaluationsbericht der Beschwerdegegnerin 1 [Vorinstanz] einschliesslich der Bewertungsmatrix für die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin 2 [Beschwerdegegnerin]; und - in die Angebotsunterlagen von Z.___ bezüglich der Zuschlagskriterien 02-05. 4. Der Beschwerde sei zunächst superprovisorisch und danach definitiv die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Gleichzeitig seien der Beschwerdegegnerin 1 [Vorinstanz] sämtliche Vollzugshandlungen im Rahmen des rubrizierten Beschaffungsvorhabens, namentlich der Vertragsschluss mit der Beschwerdegegnerin 2 [Beschwerdegegnerin], zu untersagen.