4. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 24. April 2019 für das Los G (Region G) der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» reichte die X.__ am 6. Mai 2019 Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) ein; dies mit den folgenden Anträgen: Rechtsbegehren 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin 1 [Vorinstanz] vom 24. April 2019 sei aufzuheben. 2. Der Zuschlag für das Los G sei der Beschwerdeführerin zu erteilen. Eventuell sei die Sache zu neuer Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.