Die im Evaluationsbericht festgehaltenen Kritikpunkte an seinem Modell zur Sprachförderung konnte der Beschwerdeführer in seinen Eingaben48 nicht widerlegen. Tatsächlich wird in der Dokumentation des Beschwerdeführers zum ZK04 nicht weiter beschrieben, wie die didaktisch variationsreichen Settings bei der Sprachförderung aussehen sollen. Es mag sein, dass es der Beschwerdeführer als selbstverständlich angesehen hat, dass die von ihm genannten Kooperationspartner ihren Unterricht an den anerkannten pädagogischen und didaktischen Massstäben ausrichten und ein individuelles, variationsreiches didaktisches Setting gewährleisten.