5.6.3.3 Anders als beim Zuschlagskriterium ZK03, bei dem bezogen auf die einzelnen der drei vorgegebenen Ziele ein binäres Bewertungssystem besteht, sieht der Bewertungstyp 1 für die Beurteilung der Zielerreichung bei der Sprachförderung Abstufungen vor. Die Bewertung mit 99 Punkten bedeutet, dass es die Vorinstanz aufgrund der Dokumentation des Beschwerdeführers als plausibel und nachvollziehbar erachtet hat, dass die Ziele des Kriteriums erreicht werden können. Die vom Beschwerdeführer getroffenen Annahmen erachtet die Vor-instanz als «mehrheitlich plausibel und nachvollziehbar».