Die Ausführungen der Vorinstanz würden wiederum bestätigen, dass sie offensichtlich nicht alle bereits in der Offerte enthaltenen Angaben berücksichtigt habe. Dies zeige die rechtsfehlerhafte Bewertung durch die Vorinstanz erneut anschaulich auf. Seite 37 von 43 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.746 5.6.3 Überprüfung der Bewertung durch die Rechtsmittelinstanz