Es sei nicht Aufgabe des Evaluationsteams gewesen, Vermutungen darüber anzustellen, was der Beschwerdeführer mutmasslich «von selbst versteht» und insbesondere welche Sprachförderungsansätze er beim Verfassen seines Angebots im Hinterkopf hatte. Verlangt worden sei, dass die von den Anbietern darzulegenden geplanten Massnahmen die individuellen Voraussetzungen berücksichtigen und dass die Anbieter in der dafür vorgesehenen schriftlichen Dokumentation beschreiben, ob bzw. wie eine variationsreiche Sprachförderung erfolgen soll. Dies sei dem Beschwerdeführer nicht vollständig gelungen.