Weiter sei nicht klar, was die Vorinstanz mit dem Kritikpunkt meine, es handle sich bei den Kooperationspartnern mehrheitlich um «klassische Sprachkursanbieter». Die Vorinstanz scheine die Bezeichnung «Sprachkursanbieter» mit monotonem Frontalunterricht und veralteten Unterrichtskonzepten gleichzusetzen, was nicht zutreffe. Es verstehe sich von selbst, dass die etablierten und fachlich ausgewiesenen Kooperationspartner ihren Unterricht an den anerkannten pädagogischen und didaktischen Massstäben ausrichten und ein individuelles, variationsreiches didaktisches Setting gewährleistet sei.