44 Beschwerdevernehmlassung der Vorinstanz vom 23. Mai 2019, Ziff. 4.3 Seite 35 von 43 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.746 Es beinhalte die sprachlichen Voraussetzungen insgesamt, dann aber auch die soziale Lebenslage, die kognitive Entwicklung, familiäre, soziale und soziokulturelle Voraussetzungen usw. 45 Bei der Klientensegmentierung werde zwar auf gewisse individuelle Voraussetzungen bezüglich Spracherwerb eingegangen. Die Verknüpfung mit der Bedürfnisorientierung sei allerdings nur oberflächlich dargestellt.