Auch an der im Evaluationsbericht festgehaltenen Kritik, der Beschwerdeführer fokussiere stark auf die klassischen Sprachförderkurse, hält die Vorinstanz in der Beschwerdevernehmlassung fest.44 Neue Sprachförderansätze oder E-Learning würden nicht erwähnt, obwohl der Alltag der Zielgruppe stark durch Technologien bestimmt sei.