5.6.2.2 Die Vorinstanz hält in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 23. Mai 2019 dagegen, der Beschwerdeführer beschreibe in seinem Sprachförderungskonzept wohl, dass er mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammenarbeite, die eine didaktisch variationsreiche Sprachförderung gewährleisten würden. Wie die didaktisch variationsreichen Settings aussehen sollen, sei aber nicht beschrieben. Es sei lediglich beschrieben, welche Lernform (Gruppenarbeit, Einzelarbeit und Plenum) sowie Lernansätze angewendet werden sollen. Eine Beschreibung, wie diese konkret in Settings münden, fehle.