Auch der Kritik im Evaluationsbericht, auf individuelle Lernziele würde nur wenig eingegangen, widerspricht der Beschwerdeführer. Diese Aussage entspreche nicht der Darstellung in der Dokumentation. Entgegen dieser Aussage werde in der Dokumentation explizit aufgezeigt, dass und wie insbesondere die individuellen Lernvoraussetzungen berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und Ressourcen sei geradezu Grundbedingung der Sprachförderung beim Beschwerdeführer. Als Beleg für diese Ausführungen werden in der Beschwerde vom 6. Mai 2019 Passagen aus dem Angebot des Beschwerdeführers zum ZK04 «Sprachförderung» zitiert.