Bei sämtlichen Angeboten ist das Evaluationsteam demnach zumindest bei zwei der drei vorgegebenen Ziele zum Ergebnis gelangt, dass es aufgrund der dokumentierten Massnahmen und Nachweise plausibel und nachvollziehbar ist, dass diese zu einem hohen Grad erreicht werden. Dieser Umstand lässt darauf schliessen, dass bei den einzelnen Zielen nicht allzu hohe Anforderungen an die Plausibilisierung und die Nachvollziehbarkeit der Zielerreichung gestellt wurden. Der Vergleich mit dem Angebot des Beschwerdegegners zeigt, dass in diesem der Fokus deutlich mehr auf die künftigen Massnahmen für die Vernetzung, denn auf das bestehende Netzwerk in der Region gelegt wird.