Seite 31 von 43 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.746 nachvollziehbar sah es die Vorinstanz aufgrund der dokumentierten Massnahmen und Nachweise an, dass das Ziel «Akquirierung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in Unternehmen» durch den Beschwerdeführer zu einem hohen Grad erreicht wird. Einzig dieser Punkt ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren zum Zuschlagskriterium ZK03 «Regionale Vernetzung» strittig und durch die Rechtsmittelinstanz zu prüfen.