definiert. Gemäss der vorgegebenen Taxonomie musste durch die Vorinstanz für jedes dieser drei Ziel einzeln geprüft werden, ob es «aufgrund der dokumentierten Massnahmen und Nachweise […] plausibel und nachvollziehbar» erscheint, ob dieses Ziel «zu einem hohen Grad erreicht werden» kann. Die Vorinstanz kam bei der Bewertung des Angebots des Beschwerdeführers zum Ergebnis, dass es aufgrund der dokumentierten Massnahmen und Nachweise plausibel und nachvollziehbar sei, dass zwei der drei Ziele zu einem hohen Grad erreicht werden. Als nicht plausibel und