5.5.3.1 Zur Bewertung des Angebots des Beschwerdeführers beim Zuschlagskriterium ZK03 «Regionale Vernetzung» ist zunächst festzustellen, dass die Vorinstanz die in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebene Taxonomie angewendet hat. Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, die «Bewertungspraxis» finde keine Stütze in den Ausschreibungsunterlagen, trifft dies nicht zu. Dem vorgegebenen Bewertungssystem wurde bei der Evaluation der Angebote auch insofern entsprochen, als dass im Evaluationsbericht und im Anhang 1 zur angefochtenen Verfügung die Terminologie zum Bewertungstyp 2 verwendet wird. Es liegt demnach keine Ermessensüberschreitung durch die Vorinstanz vor.