5.5.2.4 Die Vorinstanz weist den in der Replik geäusserten Vorwurf des Beschwerdeführers, die Bewertungspraxis für das Zuschlagskriterium ZK03 finde keine Stütze in den Ausschreibungsunterlagen, zurück.42 Es sei die bekanntgegebene Taxonomie verwendet worden. Da die ausgeschriebenen Leistungen ab dem 1. Juli 2020 umgesetzt werden müssen und im Sinne der zu gewährleistenden Gleichbehandlung aller Anbieter sei eine bestehende Vernetzung höchstens so weit verlangt worden, dass mit den geplanten Massnahmen die notwendige