Auch der Kritikpunkt im Evaluationsbericht vom 3. April 2019, die Dokumentation beschränke sich hauptsächlich auf die Aufgaben der geplanten Anlaufstelle, erachtet der Beschwerdeführer als nicht nachvollziehbar. Die Vernetzung laufe insbesondere über die vorgesehene Anlaufstelle. Deren Tätigkeiten und die geplanten Massnahmen würden in der Dokumentation detailliert erläutert. 41 Beschwerde vom 6. Mai 2019, S. 8. Seite 28 von 43 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.746