Der im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 festgehaltenen Kritik, aufgrund der im Angebot des Beschwerdeführers dokumentierten Massnahmen sei es nur bedingt nachvollziehbar, dass eine gut und insbesondere auch mengenmässig ausreichende Vernetzung mit Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts erreicht wird und dadurch Ausbildungs- und Arbeitsplätze akquiriert werden können, widerspricht der Beschwerdeführer. Einerseits werde in der Dokumentation zum ZK03 im Angebot des Beschwerdeführers einlässlich aufgezeigt, dass bereits eine intensive regionale Vernetzung des Beschwerdeführers mit Arbeitgebern und Bildungspartnern bestehe.