5.5.2.1 Der Beschwerdeführer sieht in der Bewertung seines Angebots mit der Bewertungsstufe 2 eine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung.41 Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb seine Dokumentation gleich viele Punkte erhalten habe wie die Dokumentation von Unternehmen, die nachweislich über keine Vernetzung in der Region verfügen können. Ebenso wenig sei es nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer zusammen mit dem Subunternehmen CSP Regenove, die beide seit nunmehr bald 30 Jahren in der Region F verankert und vernetzt seien, nicht die volle Punktzahl erhalten haben.