5.5. Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK03 «Regionale Vernetzung» 5.5.1 Bewertung und Begründung durch die Vorinstanz Beim Zuschlagskriterium ZK03 «Regionale Vernetzung» wurde das Angebot des Beschwerdeführers mit der Bewertungsstufe 2 (66% der möglichen Punkte) bewertet. Im Anhang 1 zur angefochtenen Verfügung vom 24. April 2019, der wörtlich den Ausführungen im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 entspricht, wird diese Bewertung wie folgt begründet: