5.4.3.5 Die Hauptkritik der Vorinstanz an dem in der Offerte des Beschwerdeführers dargelegten Arbeitsintegrationsmodell besteht darin, dass die dokumentierten Tätigkeiten den Fokus weniger auf der effektiven Integration in den ersten Arbeitsmarkt, denn vielmehr auf diversen vorgelagerten Unterstützungs- bzw. Beschäftigungsmassnahmen legen. Der konkrete Beitrag zur Zielerreichung der vom Beschwerdeführer beschriebenen Massnahmen, die er für die Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge vorsieht, wird nicht aufgezeigt. Diese Kritik lässt sich durch die Rechtsmittelinstanz anhand des Angebots nachvollziehen.