5.4.3.3 Nicht massgebend für die Bewertung der Angebote beim Zuschlagskriterium ZK02 ist im Weiteren der Umstand, wie viele der im Anhang 3 zur Ausschreibung «Formular Zuschlagskriterien» unter «Form der Nachweise» aufgeführten, positiv bewerteten Punkte quantitativ erfüllt werden. Aus der Taxonomie zum Zuschlagskriterium ZK02 geht vielmehr hervor, dass für die Bewertung des Kriteriums nicht isoliert einzelne Aspekte massgebend sind (es hätte sich diesfalls rechtlich gesehen um Unterkriterien gehandelt).