39 Replik vom 5. Juli 2019, Rz. 47 40 Replik vom 5. Juli 2019, Rz. 54 Seite 23 von 43 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.746 Integration in den ersten Arbeitsmarkt fehle im Angebot des Beschwerdeführers. Auch die Verweise des Beschwerdeführers auf das Leistungsprofil seines Subunternehmers ändere nichts an der vorinstanzlichen Bewertung, dass der Fokus des Beschwerdeführers zu stark auf vorgelagerten Massnahmen liege und zu wenig auf der (diesen nachgelagerten) effektiven Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.