5.4.2.5 Die Vorinstanz hält in ihrer Duplik vom 26. Juli 2019 an der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK02 «Arbeitsintegration» und den in der Beschwerdevernehmlassung gemachten Ausführungen fest. Es genüge nicht, Massnahmen-Inhalte aneinander zu reihen. In den Ausschreibungsunterlagen sei ausdrücklich verlangt worden, dass der von den Massnahmen zu erwartende Beitrag zur Zielerreichung ersichtlich wird. Die verlangte klare Ausrichtung auf die