Neu macht der Beschwerdeführer in der Replik vom 5. Juli 2019 geltend, da sein Angebot beim ZK02 aus einer Liste mit sechs positiv gewichteten Punkten nur bei zwei Punkten kritisiert worden sei, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb sein Angebot nur mit 33% der möglichen Punkte Seite 22 von 43 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.746