Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, im Angebot sei eingehend dargelegt, wie durch eine individuelle Situationsanalyse und Ressourcenabschätzung, eine Potenzialabklärung, einem Kurzassessment und einer Kompetenzerfassung sowie einem Praxisassessment ein individualisiertes Integrationsprogramm festgelegt werde. Diese konkreten Massnahmen würden alle individuell angepasst auf die einzelnen vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge erfolgen und weiter gehen als eine blosse Binnendifferenzierung innerhalb einer Zielgruppe. Auf diese Weise würden unterschiedliche Lernende individuell gefördert, was zu einer Steigerung der Eigenverantwortung und des Empowerments führe.