Auch ein noch so ausgeklügeltes Konzept zur Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sei wirkungslos, wenn bei den zu vermittelnden Personen nicht vorgängig die notwendigen Schlüsselkompetenzen mittels vorgelagerten Massnahmen geschaffen werden. Der Beschwerdeführer zeige in seinem Angebot eingehend auf, dass der «ABR-Integrationsprozess» vom ersten Moment an die rasche Förderung der zur Ausbildungs- oder Arbeitsvermittlung notwendigen Kompetenzen gewährleiste.