Bezogen auf den fehlenden Fokus auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt führt er aus, die Vorinstanz lasse «offensichtlich unberücksichtigt», dass eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ohne vorgelagerte Unterstützungs- und Beschäftigungsmassnahmen nicht möglich sei. Auch ein noch so ausgeklügeltes Konzept zur Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sei wirkungslos, wenn bei den zu vermittelnden Personen nicht vorgängig die notwendigen Schlüsselkompetenzen mittels vorgelagerten Massnahmen geschaffen werden.