Es werde auch auf die Verknüpfung von aktiver Grundhaltung und Sozialhilfe verwiesen. Im ganzheitlichen Konzept des Beschwerdeführers beginne «die Eigenverantwortung der KlientInnen sofort ab Eintritt in die Strukturen von ABR und zieht sich als roter Faden durch». Vor diesem Hintergrund sei, so der Beschwerdeführer weiter, sein Gesamtkonzept «absolut kohärent […] zur Detailkonzeption NA-BE».