massnahmen liege, sei, so der Beschwerdeführer weiter, nicht nachvollziehbar. Im Gesamtkonzept des Beschwerdeführers werde detailliert beschrieben, wie die Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit der vorläufig Aufgenommenen und der Flüchtlinge gefördert werde. Dies sei ein zentrales Konzept der Integrationsagenda Schweiz. Entsprechend beinhalte das Konzept des Beschwerdeführers diverse vorgelagerte Unterstützungs- und Beschäftigungsmassnahmen, deren Zweck es gerade sei, die Arbeitsmarktfähigkeit und Ausbildungsfähigkeit zu fördern.