In der Dokumentation sei wegen dieser Ganzheitlichkeit immer wieder mittels Fussnoten und Querverweisen im Text auf ausführlichere Beschreibungen von Massnahmen in weiteren eingereichten Dokumentationen zu den Zuschlagskriterien und den Technischen Spezifikationen verwiesen. Es sei davon auszugehen, dass diese Querverweise bei der Bewertung nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Auch die Erwägung der Vorinstanz im Anhang 1 der angefochtenen Verfügung, wonach der Fokus der dokumentierten Tätigkeiten weniger auf der effektiven Integration in den ersten Arbeitsmarkt, sondern vor allem auf diversen vorgelagerten Unterstützungs- bzw. Beschäftigungs-