5.4.2.1 Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vom 6. Mai 2019 vor, es müsse davon ausgegangen werden, dass Referenzierungen in seinem Angebot auf andere Textpassagen und Dokumente bei der Bewertung des Angebots nicht berücksichtigt wurden. Dies widerspreche den Bestimmungen der Ausschreibung. Eine solche Vorgehensweise sei nicht zu erwarten gewesen und verunmögliche eine umfassende und korrekte Beurteilung der Dokumentation zum ZK02. Zudem widerspreche dieses Vorgehen dem ganzheitlichen Charakter seines Modells.