5.4.1 Bewertung und Begründung durch die Vorinstanz Zur Bewertung des Angebots des Beschwerdeführers beim Zuschlagskriterium ZK02 «Arbeitsintegration» mit der Bewertungsstufe 1 (33% der möglichen Punkte) ist dem Anhang 1 zur angefochtenen Verfügung vom 24. April 2019, der wörtlich den Ausführungen im Evaluationsbericht vom 3. April 2019 entspricht, das Folgende zu entnehmen: «Basierend auf der Dokumentation bestehen Zweifel, ob die Ziele gemäss den Ausschreibungsunterlagen (ASU) und der Integrationsagenda Schweiz (IAS) erreicht werden können.