5.2.6 Der Beschwerdeführer rügt in seiner Replik vom 5. Juli 2019 die «sehr rudimentäre Bewertungsskala»36. Eine «derart grobe Skala» gewährleiste im Vergleich zu einer linearen oder zumindest feiner abgestuften Skala im konkreten Fall nicht, dass die Benotung die «tatsächlichen Wertunterschiede» genau wiederspiegelt. Im Gegenteil könnten geringfügige Unterschiede in der Bewertung gleich zu einem Verlust von einem Drittel der möglichen Punkte führen, was eine stark disproportionale Benotung bewirke.