5.1.5 Im Folgenden wird somit zu prüfen sein, ob die Bewertung des Angebots des Beschwerdeführers bzw. konkret der Zuschlagskriterien ZK02 «Arbeitsintegration», ZK03 «Regionale Vernetzung» und ZK04 «Sprachförderung» durch die Vorinstanz rechtmässig, unter Beachtung der in der Ausschreibung und den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Gewichtung der Kriterien und des vorgegebenen Bewertungsmassstabs, erfolgt ist. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, ob der Vergabeentscheid anhand des Evaluationsberichts nachvollzogen werden kann und die Bewertung der einzelnen Kriterien im Vergleich zum Angebot des Beschwerdegegners rechtsgleich erfolgt ist.