5.1.4 Der Beschwerdeführer macht geltend, sein Angebot sei bei den Zuschlagskriterien ZK02 «Arbeitsintegration», ZK03 «Regionale Vernetzung» und ZK04 «Sprachförderung» rechtsfehlerhaft bewertet worden. Nicht gerügt werden vom Beschwerdeführer die Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK01 «Preis» und die Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK05 «Erfahrung». Da deren Bewertung nicht gerügt wird, muss auf die Evaluation der Angebote bei den Zuschlagskriterien ZK01 und ZK05 nicht weiter eingegangen werden.