5.1. Einleitung 5.1.1 Der Beschwerdeführer erachtet die Bewertung seines Angebots in mehrfacher Hinsicht als rechtsfehlerhaft zu tief. Gerügt werden in diesem Zusammenhang namentlich eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots und des Transparenzgebots sowie eine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Bst. a ÖBG. 5.1.2 Vom Beschwerdeführer nicht gerügt werden die Einhaltung der Eignungskriterien und der Submissionsbedingungen bei den übrigen Angeboten bzw. Anbietern, namentlich beim Angebot des Beschwerdegegners. Die Einhaltung der Eignungskriterien und der Submissionsbedingungen beim Angebot des Beschwerdegegners sind somit ausser Streit gestellt.