4.4. Die angefochtene Verfügung vom 24. April 2019 enthält unter Ziff. 5 eine Auflistung der eingereichten Preisangebote, wobei neben dem Beschwerdeführer auch der Zuschlagsempfänger namentlich genannt wird. Unter Ziff. 10 der Zuschlagsverfügung ist die Bewertungstabelle abgedruckt, wobei auch hier der Beschwerdeführer und der Zuschlagsempfänger namentlich genannt sind. Aus der Bewertungstabelle ist für jedes Zuschlagskriterium ersichtlich, wie viele Punkte der Beschwerdeführer und der Zuschlagsempfänger erreicht haben. Im Anhang 1