4.1. Der Beschwerdeführer macht in der Beschwerde vom 6. Mai 201928 geltend, die «nur summarische Begründung» der Vergabeverfügung sei «unzureichend» und stelle «eine Verletzung der behördlichen Begründungspflicht» dar. Der Beschwerdeführer rügt damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.