f VRPG zu begründen. Dafür, dass der Beschwerdegegner die Vorsteherin des SOA beim Besuch vom 16. August 2018 durch eine vorbereitete Präsentation seines (In- tegrations-) Angebots gezielt hinsichtlich der anstehenden Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» hat beeinflussen wollen, bestehen im Übrigen keine Belege.