3.5. Die Vorinstanz entgegnet dazu in der Duplik vom 26. Juli 2019, es hätten in Zusammenhang mit der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» keine Besuche der Amtsvorsteherin bei Anbietern stattgefunden.17 Anlässlich des Stellenantritts per 1. Mai 2018 habe die Vorsteherin des SOA einige Leistungspartner – darunter auch den heutigen Beschwerdegegner – besucht. Die Behauptung, dass sich die Vorinstanz das fragliche (Integrati- ons-)Angebot des Beschwerdegegners durch eine gezielte und vorbereitete Präsentation habe vorstellen lassen, sei aber falsch.18