2 Art. 10 der Verordnung vom 29. November 2000 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF; BSG 152.221.121) 3 Im Folgenden wird die Beschwerdevernehmlassung jeweils mit dem korrigierten Datum zitiert. Seite 3 von 43 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.746