Bestritten wird von der Beschwerdeführerin auch nicht, dass die Unterstützung der Lernprozesse, z.B. mit E-Learning-Angeboten, in der Offerte nur kurz beschrieben wird. Die Beschwerdeführerin stellt vielmehr den Nutzen konkreter Ausführungen zu den einzelnen didaktischen Formen in Frage. Die Beschwerdeführerin verkennt Seite 61 von 66 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.741