6.7.3.7 Nichts anderes ergibt sich hinsichtlich des zweiten Kritikpunkts an der Dokumentation der Beschwerdeführerin zum Zuschlagskriterium ZK04 «Sprachförderung» im Evaluationsbericht vom 3. April 2019, wonach aus der Dokumentation kaum ersichtlich sei, wie die individuellen Lernvoraussetzungen bei der Sprachförderung berücksichtigt werden und wie diese in ein variationsreiches didaktisches Setting münden.