6.7.3.6 Die Kritik der Vorinstanz am Sprachförderungskonzept der Beschwerdeführerin geht gemäss dem Evaluationsbericht vom 3. April 2019 in erster Linie dahin, dass die Dokumentation nicht spezifisch auf die geplante Sprachförderung eingehe, sondern andere Kompetenzförderung und allgemeine Integrationsmassnahmen behandle. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin im Rahmen des Schriftenwechsels widerlegen dies nicht. Die Beschwerde- Seite 60 von 66 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.741