des Angebots der F.___ im Los F für alle Lose «fixiert» worden. Im Übrigen zeigt ein Vergleich der Sprachförderungskonzepte der Beschwerdeführerin (als Teil ihres Angebots im Los G) und der F.___(als Teil ihres Angebots im Los F), dass diese Konzepte inhaltlich nicht identisch sind. Wohl trifft es zu, dass auch das Konzept der F.___ den von der Beschwerdeführerin konzipierten Ansatz im Produkt «L.__» verwendet und demnach möglicherweise auch ein ähnliches «Grundverständnis» besteht.