Als rechtlich unbegründet erweise sich schliesslich auch die von der Beschwerdeführerin in der Replik vom 24. Juli 2019 geäusserte Kritik an der Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin beim Zuschlagskriterium ZK04. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin richte die Erziehungsdirektion den regionalen Partnern keine Subventionen oder sonstige zusätzliche Abgeltungen aus, sondern stelle gemäss den Ausschreibungsunterlagen lediglich subventionierte Kursangebote zur Verfügung. Die Beschwerdegegnerin habe