Die Sprachförderungskonzepte seien «einzig in Bezug auf die Formatierung und den Wortlaut nicht identisch»128. Identisch seien sie hingegen mit Bezug auf den relevanten Inhalt. Es sei auch kein fachlicher oder sachlicher Grund ersichtlich, wieso der angewendete Bewertungsmassstab nicht über alle fünf Lose der Ausschreibung «Regionale Partner im Asyl- und Flüchtlingsbereich» hinweg gleich angewendet werden müsse. Anderes würde nach Ansicht der Beschwerdeführerin letztlich bedeuten, dass es eine Ungleichbehandlung von Asylsuchenden